Neue Weichen für das bäuerliche Bodenrecht

Die Teilrevision des bäuerlichen Bodenrechts zielt darauf ab, die Selbstbewirtschaftung zu stärken, Ehepartner rechtlich abzusichern und das landwirtschaftliche Unternehmertum zu fördern. Die Reform soll Spekulationen verhindern, soziale Gerechtigkeit schaffen und die finanzielle Zukunft der Betriebe sichern – mit positiven Auswirkungen auf die ländlichen Regionen und die nachhaltige Nutzung von Agrarflächen.
Zuletzt aktualisiert am 2. Oktober 2024
von Renate Hodel
Berner Seeland Kulturland Jin
Mehr Fairness auf dem Acker: Die Revision des bäuerlichen Bodenrechts soll die Zukunft der Landwirtschaft formen. (jin)

Der Bundesrat hat eine Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht initiiert, die derzeit in der Vernehmlassung steht. Mit den Anpassungen sollen insbesondere die Selbstbewirtschaftung landwirtschaftlicher Betriebe, die Stellung von Ehepartnern sowie das Unternehmertum gestärkt werden. Diese Entwicklungen sind nicht nur für Landwirtinnen und Landwirte von Bedeutung, sondern betreffen auch die allgemeine Bevölkerung, da sie die nachhaltige Nutzung von Landwirtschaftsflächen und die wirtschaftliche Stabilität der ländlichen Regionen fördern.

Selbstbewirtschaftung zum Schutz vor Spekulation

Ein zentrales Ziel der Gesetzesrevision ist die Stärkung der Selbstbewirtschaftung. Der Grundsatz bleibt, dass Landwirtschaftsland nur von Personen erworben werden darf, die es selbst bewirtschaften. Diese Massnahme soll Spekulationen mit landwirtschaftlichen Flächen, insbesondere durch grosse Unternehmen oder Investoren, verhindern. Dies dient nicht nur dem Schutz der Bäuerinnen und Bauern, sondern sichert auch die Versorgung der Bevölkerung durch lokale Betriebe.

Ein Beispiel verdeutlicht die neuen Auflagen: Wenn etwa ein Arzt Landwirtschaftsland erwirbt und sich verpflichtet, dieses zu bewirtschaften, sich aber nach einigen Jahren wieder vollständig seinem Beruf als Arzt zuwendet, könnte ihm die Erwerbsbewilligung als Selbstbewirtschafter des Landwirtschaftslands entzogen werden. Dies soll verhindern, dass das Land nur zum Zwecke der Kapitalanlage genutzt wird. Solche Regeln zielen darauf ab, die Landwirtschaft langfristig für aktiv bewirtschaftende Familienbetriebe zu sichern und den Verlust wertvoller Anbauflächen zu verhindern.

Stärkung der Stellung von Ehepartnern

Eine bedeutende Neuerung betrifft die Verbesserung der rechtlichen Stellung von Ehepartnern in landwirtschaftlichen Betrieben. Bisher waren Ehegattinnen und Ehegatten bei der Vererbung oder dem Verkauf eines Betriebs gegenüber Geschwistern oft benachteiligt. Mit der neuen Regelung sollen sie ein Vorkaufsrecht erhalten, sofern sie den Betrieb selbst bewirtschaften können. Dies trägt der Tatsache Rechnung, dass viele Ehepartner – insbesondere Frauen – erheblich zum Erfolg des Betriebs beitragen, sei es durch Arbeit oder Kapital.

Darüber hinaus soll die Möglichkeit zur bewilligungsfreien Überschreitung der Belastungsgrenze für Scheidungs- und Trennungsfälle eingeführt werden. Diese Massnahme schützt Ehepartner besser und ermöglicht eine gerechtere Aufteilung des Vermögens bei einer Trennung. Die Revision sorgt so laut Bundesamt für Landwirtschaft für mehr soziale Gerechtigkeit innerhalb landwirtschaftlicher Familien und stärkt die wirtschaftliche Position derjenigen, die oft im Hintergrund wirken.

Förderung des Unternehmertums

Ein weiteres zentrales Thema der Gesetzesänderung ist die Stärkung des landwirtschaftlichen Unternehmertums. Die Finanzierungsbedingungen für landwirtschaftliche Betriebe sollen verbessert werden, indem die Belastungsgrenze von 135 auf 150 Prozent des Ertragswerts angehoben wird. Dies soll Landwirtinnen und Landwirten mehr finanziellen Spielraum ermöglichen, insbesondere angesichts steigender Kosten und notwendiger Investitionen in Maschinen und Infrastruktur.

Zudem wird das Baurecht für Pächter ausgeweitet, wodurch diese auf gepachteten Flächen investieren können, beispielsweise in den Bau von Gebäuden oder in Pflanzungen wie Weinberge. Diese Regelung könnte langfristig die Bewirtschaftung und Spezialisierung von Betrieben fördern und ihnen helfen, sich besser an neue Marktanforderungen anzupassen.

Ein weiterer Punkt betrifft die Realteilung grosser Betriebe. So soll es künftig möglich sein, Betriebe in zwei Einheiten aufzuteilen, sofern jede Einheit über ein eigenes Betriebszentrum verfügt. Dies könnte insbesondere für die Nachfolgeregelung und die Spezialisierung von Betrieben von Vorteil sein, was die langfristige Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft stärkt.

Bedeutung für die Bevölkerung

Die vorgeschlagenen Änderungen des bäuerlichen Bodenrechts haben weitreichende Auswirkungen, die über die Landwirtschaft hinausgehen. Der Schutz der Selbstbewirtschaftung und die Vermeidung von Spekulationen tragen zur Sicherung der Lebensmittelproduktion in der Schweiz bei und stärken die regionale Wirtschaft. Gerade in Zeiten globaler Unsicherheiten und Lieferkettenprobleme wird die Bedeutung einer stabilen, lokal verankerten Landwirtschaft immer offensichtlicher.

Zudem schafft die stärkere Berücksichtigung von Ehepartnern soziale Gerechtigkeit und verbessert die Existenzsicherung landwirtschaftlicher Familienbetriebe. Indirekt profitieren auch ländliche Gemeinden von dieser Stabilisierung, da wirtschaftlich erfolgreiche Familienbetriebe oft das Rückgrat dieser Regionen bilden.

Die Anpassungen im Rahmen der Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht sollen es der Schweizer Landwirtschaft ermöglichen, sich den aktuellen Herausforderungen zu stellen und gleichzeitig ihre traditionelle Rolle als Versorger der Bevölkerung und Hüter der Kulturlandschaft zu bewahren.