Schweizer Hagel-Versicherungs-Gesellschaft bekommt auch 2024 den Klimawandel zu spüren
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Das Verordnungspaket 2024 gilt als Minipaket zur Agrarpolitik 2022+. «Es ist ein wichtiger Abschluss dieser Reformetappe», sagte Christian Hofer, Direktor des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW), an einem Hintergrundgespräch zum Bundesratsbeschluss.
Auf aufwändige Massnahmen wurde aus Gründen der administrativen Vereinfachung verzichtet, so Hofer. Dem Bundesrat und dem BLW sei dieses grosse Anliegen der Landwirtschaft bewusst.
Mit diesem Abschluss ist das Ziel nun Stabilität im System. So sind auf 2026 hin keine weiteren Anpassungen bei Direktzahlungen vorgesehen. Auch bei den Strukturverbesserungen wird es voraussichtlich keine Änderungen aufs übernächste Jahr hin geben. Ob es danach wieder Anpassungen gibt, sei noch nicht absehbar und von politischen Entscheiden wie Motionen abhängig, erklärte Hofer: «Unsere Vorstellung ist, dass wir die Frequenz etwas verlangsamen, um mehr Stabilität reinzubringen.»
Das Verordnungspaket sieht vor, dass Ehepartnerinnen und -partner, die regelmässig und in beträchtlichem Umfang auf einem Hof arbeiten, künftig einen persönlichen Versicherungsschutz haben müssen. Dieser muss die Risikovorsorge im Falle von Invalidität oder Tod sowie den Verdienstausfall infolge Krankheit und Unfall abdecken. Bernard Belk, Leiter des BLW-Direktionsbereichs Direktzahlungen und ländliche Entwicklung, geht davon aus, dass die Änderung rund 4'400 Betriebe betrifft. Das sind etwas mehr als 10 % der direktzahlungsberechtigten Landwirtschaftsbetriebe.
Eine weitere wichtige Neuerung betrifft die Versicherung gegen systemische Risiken wie Trockenheit und Frost (siehe auch den LID-Artikel zum Schadenjahr der Schweizer Hagel). Der Bund wird künftig eine Prämienverbilligung von 30 % ermöglichen. Die Massnahme ist als Anschubfinanzierung gedacht und soll die Verbreitung dieser Versicherungen im Markt erhöhen, so Belk. Sie gilt für 8 Jahre. Mit 30 % liegt die Verbilligung deutlich unter dem Niveau anderer Länder. «Die einzigen Kosten, die wir unterstützen können, sind die Transaktionskosten», sagt Belk dazu. Im Unterschied zu anderen Ländern erhalten die Landwirtschaftsbetriebe in der Schweiz jedoch in anderen Bereichen mehr Unterstützung.
Die Umsetzung der Prämienverbilligung erfolgt über die Versicherer, mit denen das Bundesamt für Landwirtschaft Verträge abschliesst. Diese geben die Verbilligung an die Landwirtinnen und Landwirte weiter. «Mit diesem System kommen keine zusätzlichen administrativen Auflagen für Betriebe und Kantone hinzu», betont Belk.
Bei den Strukturverbesserungsmassnahmen führt der Bund eine Wirtschaftlichkeitsprüfung für einzelbetriebliche Massnahmen ein. Diese setzt voraus, dass die Investition innert 30 Jahren amortisiert werden kann. Zudem kann künftig die Anschaffung von Feldrobotern oder Traktoren mit Elektromotoren (inklusive landwirtschaftliche Transporter und Zweiachsmäher) gefördert werden. Damit sollen der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen reduziert werden.
Sämtliche Änderungen im Rahmen des Verordnungspakets sind auf dem Portal des Bundesrates abrufbar.
Die Verbesserung des Einkommens und die administrative Vereinfachung würden durch das Paket nur zum Teil erreicht, so der Schweizer Bauernverband (SBV) in einer Mitteilung. Die Unterstützung für die Ernteversicherung begrüsst der SBV. Das neue Verordnungspaket bringe wieder neue Auflagen für die Bauernfamilien mit sich.
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