Neue Weichen für das bäuerliche Bodenrecht
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Während die Kleinbauern-Vereinigung die Initiative als Chance für eine verbesserte Unterstützung älterer Landwirtinnen und Landwirte sieht, warnen der SBLV und der SBV vor den potentiellen finanziellen Risiken und den Auswirkungen auf das Agrarbudget.
Sowohl der SBV, der SBLV als auch die Kleinbauern-Vereinigung erkennen die AHV als fundamentale Säule der Altersvorsorge für Bäuerinnen und Bauern. «Aufgrund der unterdurchschnittlichen Einkommen in der Landwirtschaft ist die AHV für viele Bäuerinnen und Bauern ein wichtiger oder das einzige Standbein der Altersvorsorge», erklärt Peter Kopp, Leiter Departement Soziales und Dienstleistungen beim SBV. «55 Prozent der Bauern und sogar rund 70 Prozent der Bäuerinnen haben nur die AHV als Altersvorsorge – die AHV ist damit für die Landwirtinnen und Landwirte die wichtigste Vorsorge», ergänzt Barbara Küttel, Co-Geschäftsleiterin der Kleinbauern-Vereinigung.
Während jedoch Peter Kopp betont, dass die Erweiterung der AHV auf eine 13. Rente die finanzielle Belastung der Landwirtinnen und Landwirte durch höhere Abgaben und potentielle Kürzungen im Agrarbudget erhöhen könnte, sieht Barbara Küttel in der Initiative eine Chance, die Einkommenssituation im Alter zu verbessern und den spezifischen Herausforderungen der Landwirtschaft gerecht zu werden. Auch dem SBLV ist es ein wichtiges Anliegen, dass Menschen im Ruhestand, insbesondere die Bäuerinnen, eine korrekte und ausreichende AHV erhalten und der Verband weist allerdings darauf hin, dass es auch die Frage der Finanzierung zu berücksichtigen gelte.
Die Sorge um die Finanzierung der 13. AHV-Rente ist denn auch ein Kernpunkt der Debatte. Peter Kopp führt an, dass die unklare Finanzierung und das bestehende Defizit zwischen Einnahmen und Ausgaben der AHV eine Annahme der Initiative problematisch machen: «Bei einer Annahme der 13. AHV Rente geht es um vier bis fünf Milliarden Franken jährliche Mehrausgaben», erklärt er und ergänzt, «rund eine Milliarde Franken jährlich müsste der Bund dafür einschiessen – Geld, dass er nicht hat.» So müsse der Bundesrat heute schon grosse Sparpakete schnüren, um die Ausgaben im Griff zu halten. Um die 13. Rente zu finanzieren, wären laut Peter Kopp Anpassung der Beitragssätze bei den Versicherten und Arbeitgebern sowie die Querfinanzierung durch das bereits stark gebeutelte Bundesbudget notwendig. Damit stiege auch die Gefahr von Kürzungen im Agrarbudget und bei den Direktzahlungen.
Barbara Küttel hingegen argumentiert, dass die Verbesserung der Lebensqualität älterer Bäuerinnen und Bauern die potentiellen finanziellen Herausforderungen rechtfertigt und betont die Wichtigkeit einer solidarischen Lösung: «Die Landwirtschaft ist eine Branche mit tiefen Einkommen aber auch eine Branche, wo sehr viel wichtige Arbeit, insbesondere auch für die gesamte Gesellschaft geleistet wird», erläutert sie. «Besonders Bäuerinnen, die jetzt im Pensionsalter sind oder in den nächsten Jahren ins Pensionsalter kommen, haben jahrelang sehr viel Arbeit auf den Bauernhöfen geleistet, wurden dafür aber oftmals nicht entlöhnt und erhalten entsprechend nur das AHV-Minimum», führt Barbara Küttel weiter aus. Die Kleinbauern-Vereinigung finde es darum wichtig und richtig, dass Bäuerinnen und Bauern nun eine etwas bessere AHV erhalten sollen.
Nebst der Abstimmung über Volksinitiative «Für ein besseres Leben im Alter» kommt am 3. März noch die Rentenvorlage vors Volk. Diese fordert eine Erhöhung des Rentenalters auf 66 Jahre für beide Geschlechter und eine anschliessende Koppelung an die Lebenserwartung. Die Kleinbauern-Vereinigung hat hierzu keine offiziellen Parolen gefasst, der SBV sowie der SBLV lehnen diese ab und beschlossen auch hier die Nein-Parole.
Der SBV erachtet eine generelle Erhöhung des Rentenalters zurzeit als nicht den richtigen Weg. Menschen, die Berufe mit starker körperlicher Belastung ausüben, zahlten im Alter den Tribut dafür und könnten nicht einfach länger arbeiten. Weiter wäre aus Sicht der Landwirtschaft ein Modell basierend auf einer Lebensarbeitszeit zu favorisieren, so der SBV. Und auch für den SBLV ist eine weitere Erhöhung aktuell nicht akzeptabel, da das Rentenalter erst mit der Reform AHV21 erhöht wurde.
Die Diskussion um die Initiative zeigt auch eine Spannung zwischen kurzfristigen und langfristigen Perspektiven auf. So warnt Peter Kopp vor einer schnellen Verschlechterung der finanziellen Situation durch die Initiative und hebt die Risiken einer solchen Entscheidung hervor. «Die jährlichen Mehrausgaben müssten über höhere Lohnabzüge und oder höhere Mehrwertsteuer gegenfinanziert werden – damit würden die Erwerbstätigen, also auch die Bäuerinnen und Bauern, finanziell belastet», argumentiert er. «Die Bäuerinnen und Bauern wären also doppelt betroffen: Einerseits durch höhere Lohnabzüge oder höhere Mehrwertsteuer, andererseits durch eine drohende Kürzung des Agrarkredits», ergänzt er.
Kathrin Bieri-Straumann, Geschäftsführerin des SBLV, teilt die Bedenken bezüglich der Finanzierbarkeit der 13. AHV-Rente und befürchtet eine Verschlechterung der finanziellen Lage der AHV. Sie betont, dass eine umfassende Diskussion und Reform der AHV ja sowieso bald wieder bevorstehen würden: «Bereits 2026 muss der Bundesrat eine nächste AHV-Reform vorlegen – der SBLV wird die Diskussionen eng begleiten und sich mit Vorschlägen einbringen, denn die Thematik muss ganzheitlich angegangen werden», erklärt sie. Derweil setze sich der SBLV weiter für konkrete Massnahmen wie Entlöhnung, Absicherung und Sozialleistungen, Scheidung, Bodenrecht, Gleichstellung oder Vereinbarkeit von Beruf und Familie zur Verbesserung der Situation der Frauen im ländlichen Raum ein.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die potentielle Beeinflussung von Direktzahlungen und dem Agrarbudget. Peter Kopp und Kathrin Bieri-Straumann äussern die Befürchtung, dass die Finanzierung der 13. AHV-Rente zu Lasten des Agrarbudgets gehen könnte, was direkte Auswirkungen auf die Landwirtschaft hätte. «Mit der notwendigen Querfinanzierung der Initiative steigt die Gefahr von Kürzungen im Agrarbudget und die 13. AHV-Rente könnte zu Kürzungen bei den Direktzahlungen führen – das Agrarbudget als ungebundene Ausgabe ist bereits heute unter Dauerdruck und bei einer Annahme der Initiative lässt sich eine Kürzung aufgrund der Schuldenbremse kaum verhindern», warnt Peter Kopp.
Derweil fokussiert sich Barbara Küttel auf die langfristige Bedeutung einer verbesserten Altersvorsorge für die Lebensqualität der Landwirtinnen und Landwirte. Die Sorge, dass bei einer Annahme der Initiative Kürzungen im Agrarbudget und bei den Direktzahlungen zu befürchten seien, sei unbegründet sei: «Dieser Zusammenhang ist aus unserer Sicht sehr weit hergeholt und die Kleinbauern-Vereinigung teilt diese Befürchtung ganz klar nicht – es geht hier um andere Finanzierungstöpfe und eine direkte Verbindung besteht nicht», hält sie dagegen und betont die Notwendigkeit, die finanzielle Unterstützung älterer Landwirtinnen und Landwirte unabhängig von anderen Budgetfragen zu sehen.
Die Debatte um die 13. AHV-Rente in der Schweiz verdeutlicht die komplexen Abwägungen zwischen finanzieller Nachhaltigkeit und sozialer Gerechtigkeit. Während der SBV und der SBLV die finanziellen Risiken und potenziellen negativen Konsequenzen für die Landwirtschaft in den Vordergrund stellen, betont die Kleinbauern-Vereinigung die dringende Notwendigkeit einer verbesserten Unterstützung für ältere Landwirtinnen und Landwirte. Diese Divergenz der Meinungen spiegelt die breiteren gesellschaftlichen Fragen wider, die die Schweiz im Hinblick auf ihre Altersvorsorge und die Unterstützung ihrer Landwirtschaftsbranche zu adressieren hat.
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