Landwirtschaftliches Einkommen ist nicht gleich Lohn

Was ein Bauernbetrieb erwirtschaftet, ist nicht der Lohn einer Person. Zwischen dem landwirtschaftlichen Einkommen und dem Arbeitsverdienst liegen mehrere Rechenschritte. Sie zeigen, wie Familienarbeit und Eigenkapital abgegolten werden und weshalb aussagekräftige Buchhaltungsdaten für Landwirtschaft und Politik wichtig sind.
Zuletzt aktualisiert am 8. September 2026
von Renate Hodel
8 Minuten Lesedauer
Agrarpolitik Administration Landwirtschaft Bundesplatz 02 Rho

81’700 Franken pro Betrieb: So hoch war das landwirtschaftliche Einkommen im Jahr 2024 im Schweizer Durchschnitt. Hat eine Landwirtin oder ein Landwirt damit 81’700 Franken verdient? So einfach ist es nicht. Der Betrag muss nicht nur die Arbeit der Betriebsleitung entschädigen, sondern auch jene weiterer nicht entlohnter Familienmitglieder und zusätzlich das im Betrieb gebundene Eigenkapital.

«Landwirtschaftliches Einkommen, Arbeitsverdienst und Haushaltseinkommen werden in öffentlichen Diskussionen häufig miteinander vermischt», sagt Jonas Eyer, Geschäftsführer der Junglandwirtekommission und Mitarbeiter im Geschäftsbereich Agrarwirtschaft des Schweizer Bauernverbands. Dabei bezeichnen die drei Begriffe unterschiedliche Grössen. Wer sie gleichsetzt, zeichnet ein falsches Bild der wirtschaftlichen Situation eines Betriebs.

Was im landwirtschaftlichen Einkommen steckt

Am Anfang der Rechnung steht die Finanzbuchhaltung. Vereinfacht gesagt entspricht das landwirtschaftliche Einkommen der Differenz zwischen den landwirtschaftlichen Erträgen und Aufwänden. Zu den Erträgen gehören auch die Direktzahlungen. Landwirtschaftsnahe Tätigkeiten wie Agrotourismus, Arbeiten für Dritte, Hofläden oder Energieproduktion fliessen ebenfalls ein, sofern sie in der Betriebsbuchhaltung geführt werden. Grössere, rechtlich oder buchhalterisch separat geführte Tätigkeiten werden dagegen abgegrenzt.

Die Löhne familienfremder Angestellter sind zu diesem Zeitpunkt bereits als Aufwand abgezogen – einschliesslich Sozialversicherungen und beruflicher Vorsorge. Nicht abgezogen sind hingegen die Kosten für die familieneigene Arbeit und für das betriebseigene Kapital. Für die spätere Vergleichbarkeit mit Angestellten wird zudem die Hälfte der vom Betrieb getragenen AHV-, IV- und EO-Beiträge der Familienarbeitskräfte als Aufwand verbucht.

Nicht Teil des landwirtschaftlichen Einkommens sind Einkünfte ausserhalb des Betriebs, etwa aus einer Anstellung in einem anderen Unternehmen. Sie werden separat ausgewiesen. Bei Einzelunternehmen ergeben sie erst zusammen mit dem landwirtschaftlichen Einkommen das Gesamteinkommen des Haushalts. 2024 lag dieses bei durchschnittlich 115’700 Franken – rund ein Drittel davon stammte aus ausserlandwirtschaftlichen Einkommen. Dieser Betrag sagt deshalb etwas über die finanzielle Situation des Haushalts aus, aber nicht allein über die Ertragskraft des Landwirtschaftsbetriebs.

Vom Einkommen zum Arbeitsverdienst

Das landwirtschaftliche Einkommen steht für zwei Zwecke zur Verfügung. «Erstens für die Entschädigung der auf dem Betrieb eingesetzten Familienarbeitskräfte, zweitens für die Entschädigung des auf dem Betrieb eingesetzten Eigenkapitals», erklärt Daniel Hoop von Agroscope. Um den Anteil für die Arbeit zu bestimmen, wird deshalb zunächst ein kalkulatorischer Zinsanspruch für das Eigenkapital abgezogen.

Als Zinssatz verwendet Agroscope den durchschnittlichen Zinssatz zehnjähriger Bundesobligationen im jeweiligen Buchhaltungsjahr. Dahinter steckt der Gedanke der Opportunitätskosten: Wäre das Geld nicht im Betrieb gebunden, könnte die Bauernfamilie es anderweitig anlegen und damit zumindest eine risikolose Rendite erzielen. Schwankt das Zinsniveau, verändert sich deshalb auch der errechnete Arbeitsverdienst – selbst wenn das landwirtschaftliche Einkommen gleichbleibt.

2024 betrug das landwirtschaftliche Einkommen durchschnittlich 81’700 Franken, der Zinsanspruch für das Eigenkapital 3’400 Franken. Nach diesem Abzug blieb der Arbeitsverdienst der Familienarbeitskräfte. Verteilt auf durchschnittlich 1,32 Familien-Jahresarbeitseinheiten resultierte ein Arbeitsverdienst von 59’100 Franken pro Familienarbeitskraft. Es handelt sich um eine rechnerische Jahresgrösse, nicht um einen ausbezahlten Lohn. In der Praxis bleibt ein wesentlicher Teil des erwirtschafteten Geldes im Betrieb oder wird für Investitionen eingesetzt.

2’800 Stunden sind eine Norm – keine Stempeluhr

Eine Familien-Jahresarbeitseinheit, kurz FJAE, entspricht 280 Arbeitstagen zu je zehn Stunden – insgesamt also 2’800 Stunden. Teilzeitarbeit wird anteilsmässig angerechnet. Der Arbeitseinsatz beruht auf einer Selbstdeklaration der Betriebe, pro Person gilt jedoch eine Obergrenze von einer FJAE. Leistet jemand tatsächlich 3’500 Stunden, werden für die Statistik trotzdem höchstens 2’800 Stunden beziehungsweise eine FJAE berücksichtigt.

Genau hier liegt die Grenze eines vermeintlichen Stundenlohns. Teilt man den Arbeitsverdienst pro FJAE durch 2’800, erhält man zwar einen standardisierten Stundenwert. Er zeigt aber nicht zwingend, was eine Person pro effektiv geleisteter Stunde erwirtschaftet. Mehrarbeit oberhalb der festgelegten Grenze bleibt in dieser Rechnung unsichtbar. Agroscope veröffentlicht den Arbeitsverdienst und den Vergleichslohn deshalb gemäss gesetzlichem Auftrag in erster Linie als Jahresgrössen.

Erfasst werden soll grundsätzlich alles, was zum Funktionieren des Betriebs beiträgt: Die Arbeit im Stall und auf dem Feld ebenso wie Büroarbeit, Betriebsführung oder Direktvermarktung. Landwirtschaftsnahe Tätigkeiten zählen, wenn sie Teil der Betriebsbuchhaltung sind. Haus- und Betreuungsarbeit gehört dagegen grundsätzlich nicht dazu – ausser sie ist selbst eine betriebliche Leistung, etwa bei einem Angebot wie Schule auf dem Bauernhof. Nicht jede Arbeit, die in einem landwirtschaftlichen Haushalt anfällt, erscheint somit in der Einkommensstatistik.

Agroscope prüft die deklarierten Angaben auf ihre Konsistenz über mehrere Jahre. Eine Plausibilisierung bleibt in der Landwirtschaft aber anspruchsvoll. Zwei Betriebe mit gleich vielen Hektaren und Kühen können je nach Mechanisierung, Betriebsorganisation, Lage oder Produktionsweise sehr unterschiedliche Arbeitszeiten aufweisen.

Der Rechenweg in Kürze

  • Landwirtschaftliches Einkommen: Erfolg aus Landwirtschaft und landwirtschaftsnahen Tätigkeiten inklusive Direktzahlungen. Ausserlandwirtschaftliche Einkünfte sind nicht enthalten.
  • Arbeitsverdienst der Familienarbeitskräfte: Landwirtschaftliches Einkommen minus kalkulatorischer Zinsanspruch für das im Betrieb eingesetzte Eigenkapital.
  • Arbeitsverdienst je Familienarbeitskraft/Familienjahresarbeitseinheit (FJAE): Arbeitsverdienst geteilt durch die eingesetzten Familienjahresarbeitseinheiten.
  • Familienjahresarbeitseinheit: 280 Tage à 10 Stunden. Pro Einzelperson maximal 1 FJAE.
  • Gesamteinkommen des Haushalts (wird nur für Einzelunternehmen berechnet): Landwirtschaftliches Einkommen plus ausserlandwirtschaftliches Einkommen. Es ist keine Kennzahl für die Rentabilität des Betriebs.

Durchschnitt ist nicht gleich Mitte

Auch bei der Darstellung der Resultate kommt es auf die verwendete Kennzahl an. Für Erfolgsrechnung und Bilanz arbeitet Agroscope mit Mittelwerten. Nur so lassen sich einzelne Positionen – etwa die Erträge aus Pflanzenbau und Tierhaltung – zu einer stimmigen Gesamtsumme addieren. Für den Vergleich mit den Löhnen der übrigen Wirtschaft ist dagegen der Median gesetzlich vorgegeben. Er bezeichnet den Wert in der Mitte einer Verteilung, das heisst: 50 Prozent der Einkommen liegen darüber und 50 Prozent liegen darunter. Dieser Wert reagiert weniger stark auf einzelne sehr hohe oder sehr tiefe Einkommen.

Weil landwirtschaftliche Einkommen von Jahr zu Jahr deutlich schwanken können, wird der Vergleich zudem über drei Jahre geglättet. Wetter, Preise und Erntemengen sollen das Bild nicht aufgrund eines einzigen Ausnahmejahrs verzerren. Trotzdem bleibt jede veröffentlichte Zahl eine Zusammenfassung sehr unterschiedlicher Betriebe. Produktionsrichtung, Grösse und Region beeinflussen den Arbeitsverdienst erheblich.

Die Zufallsstichprobe von Agroscope ist deshalb nach Betriebstypen, Tal-, Hügel- und Bergregion sowie Grössenklassen unterteilt. Bereiche mit besonders stark streuenden Einkommen werden gezielt stärker berücksichtigt. Grenzen gibt es dennoch: Sehr kleine Betriebe unterhalb einer definierten wirtschaftlichen Mindestgrösse gehören nicht zur Stichprobe. Zudem sind sehr grosse Spezialkulturbetriebe laut Daniel Hoop etwas untervertreten, weil dort die Bereitschaft zur Teilnahme besonders tief ist.

Warum jeder ausgewählte Betrieb zählt

Die Zentrale Auswertung ist auf die Mitarbeit der Betriebe angewiesen. Teilnehmen kann allerdings nicht jeder Betrieb nach eigenem Wunsch: Agroscope zieht eine Zufallsstichprobe und fragt die ausgewählten Betriebsleitenden an. Stimmen sie zu, liefern sie die benötigten Buchhaltungs- und Arbeitszeitdaten in der Regel gemeinsam mit ihrer Treuhandstelle. Als Entschädigung erhalten Betriebsleitende im ersten Jahr 60 Franken, als Wertschätzung für die Kontinuität 100 Franken in den Folgejahren.

Jonas Eyer beobachtet bei vielen Betrieben Vorbehalte gegenüber einer weiteren Datenerhebung. Der administrative Aufwand sei bereits hoch, zudem bestehe die Sorge, Angaben könnten später zum Nachteil des Betriebs verwendet werden. Die Daten für die Einkommensstichprobe werden jedoch ohne personenbezogene Merkmale gespeichert und ausgewertet. Sie dürfen nicht für Steuer-, Direktzahlungs- oder andere Kontrollzwecke verwendet werden.

Nebst der Entschädigung erhalten die Betriebe eine individuelle Rückmeldung. Diese vergleicht die eigene Buchhaltung mit ähnlich ausgerichteten Betrieben und kann Stärken, Schwächen oder auffällige Kosten sichtbar machen. Auch für die Branche als Ganzes sind belastbare Zahlen zentral. «Nur mit realen und repräsentativen Zahlen kann die Situation der Landwirtschaft glaubwürdig dargestellt und verbessert werden», sagt Jonas Eyer. Die Auswertung fliesst in das Einkommensmonitoring, in agrarpolitische Diskussionen und in betriebswirtschaftliche Grundlagen ein. Hier kommen auch die Daten der zweiten, sehr detaillierten Stichprobe von Agroscope, der Stichprobe «Betriebsführung» ins Spiel, die Auswertungen auf Ebene Betriebszweig ermöglichen. Die daraus errechneten Vollkosten können Argumente für Preisverhandlungen liefern.

Gute Daten für faire Preise

Ein angemessener Arbeitsverdienst ist nicht nur eine Frage des privaten Konsums. Er entscheidet mit darüber, ob ein Betrieb Eigenmittel bilden oder sich weiterentwickeln kann. Bleibt er über längere Zeit tief, werden Investitionen aufgeschoben und Finanzierungen schwieriger. Das kann spätestens bei einer Hofübergabe zum Problem werden, wenn die übernehmende Generation gleichzeitig investieren und den Betrieb finanzieren muss. Der Zusammenhang sei allerdings nicht ganz so einfach, sagt Daniel Hoop: Wenn ein Betrieb einen alten Stall oder alte Maschinen hat, die nicht mehr abgeschrieben werden müssen, dann kann das Einkommen verhältnismässig hoch sein. Ein Betrieb, der investiert hat, kann aufgrund der hohen Abschreibungen ein verhältnismässig tiefes Einkommen aufweisen. «Darüber, ob investiert werden kann oder nicht, entscheidet nicht zuletzt der akkumulierte Cashflow», erklärt er.

Für Jonas Eyer folgt daraus nicht in erster Linie die Forderung nach mehr Direktzahlungen. Diese seien weiterhin unverzichtbar, um Leistungen abzugelten, die der Markt nicht bezahlt – etwa Landschaftspflege, Biodiversität, Tierwohl oder die Bewirtschaftung benachteiligter Standorte. «Weder ein genereller Ausbau noch ein Abbau der Direktzahlungen ist zielführend», sagt er. Entscheidend sei vielmehr, dass landwirtschaftliche Produkte kostendeckende und faire Produzentenpreise erzielen und gemeinwirtschaftliche Leistungen weiterhin angemessen entschädigt werden.

Richtig rechnen, fair abgelten

Dazu brauche es eine bessere Abstimmung von Angebot und Nachfrage und eine stärkere Position der Landwirtschaft in der Wertschöpfungskette. Saisonale und regionale Sortimente, gut sichtbare Herkunftsangaben und ein höherer Schweizer Anteil in der Gastronomie könnten die Nachfrage nach inländischen Produkten stärken. Zusätzliche Anforderungen an die Produktion müssten zudem von der gesamten Wertschöpfungskette mitgetragen und bezahlt werden, statt unentgolten bei den Betrieben zu bleiben.

Die korrekte Verwendung der Begriffe ist damit mehr als Statistik. Wer das landwirtschaftliche Einkommen als persönlichen Lohn bezeichnet, blendet den Arbeitseinsatz mehrerer Familienmitglieder und die Verzinsung des Eigenkapitals aus. Wer das Haushaltseinkommen mit dem Betriebsergebnis verwechselt, rechnet ausserlandwirtschaftliche Erwerbsarbeit der Landwirtschaft zu. Erst der richtige Rechenweg zeigt, was ein Betrieb nach der Entschädigung des Kapitals tatsächlich für die Familienarbeit erwirtschaftet, und schafft eine belastbare Grundlage für die Diskussion darüber, wie diese Arbeit abgegolten werden soll.

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